Hauskrankenpflege
Ein gut ausgebildetes Team von Diplomkrankenschwestern und Diplomkrankenpflegern, Altenfachbetreuern und Pflegehelfern führen die Pflege und Betreuung mit sehr viel Liebe und fachlicher Kompetenz durch.Mehr Informationen
Heimhilfe
Die Haushaltshilfe stehen all jenen Personen die aufgrund einer Erkrankung, des fortgeschrittenen Alters, Pflegebedürftigkeit im Haushalt nicht mehr alleine zurechtkommen unterstützend zur Seite und kümmern sich um den unmittelbaren Lebensbereich wie kochen, einkaufen, begleiten bei Arztbesuchen, Therapien, Behördengängen, etc.Mehr Informationen
Unserer Beratungstätigkeiten
Als Informations- und Anlaufstelle für alle Menschen unabhängig von Weltanschauung und Religion bieten wir Beratung, Begleitung und Betreuung in sozialen und pflegerischen Belangen an. Mehr Informationen
Was ist los im Sprengel?
Informationen über Neuigkeiten sowie anstehende Veranstaltungen gibt es in Bereich Aktuelles. Mehr Informationen

Dieses Pilotprojekt wird vom Sozialministerium angeboten und vom Bundessozialamt durchgeführt. Es bietet finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige von demenziell erkrankten PflegegeldbezieherInnen ab der Pflegegeldstufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz und einer Verhinderung an der Pflege von mindestens 4 Tagen.

Die monatliche Netto-Einkommensgrenze für die/den AntragstellerIn beträgt:

  • bei Pflegegeld der Stufe 1-5: EUR 2.000,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 6-7: EUR 2.500,-

Die Einkommensgrenze erhöht sich je unter-haltsberechtigten Angehörigen um EUR 400,-, bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung um EUR 600,-.

Maximale Höhe der jährlichen Zuwendung

  • bei Pflegegeld der Stufe 1-3: EUR 1.200,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 4: EUR 1.400,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 5: EUR 1.600,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 6: EUR 2.000,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 7: EUR 2.200,- (Stand Juli 2008)

Feststellung durch Fachpersonal

Als Nachweis über das Vorliegen einer demenziellen Erkrankung gilt die Bestätigung der Behandlung der/des Betroffenen (Befundbericht) durch

  • eine neurologische oder psychiatrische Fachabteilung eines Krankenhauses
  • eine gerontopsychiatrische Tagesklinik bzw. Ambulanz
  • ein gerontopsychiatrisches Zentrum
  • eine/n FachärztIn für Psychiatrie und/oder Neurologie

Antragstellung

Der Antrag auf Unterstützung ist an das Bundessozialamt, Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck zu richten.
Anträge erhalten Sie auch im Sozial- und Gesundheitssprengel Telfs u. Umg.!