Die Österreichische Bundesregierung hat ein mit 38 Mio. Euro dotiertes Corona-Hilfspaket auf den Weg gebracht. Im Fokus steht die finanzielle Unterstützung all jener, die unter den Folgen der restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus leiden. So soll der Wirtschaftsstandort gut durch die Krise gebracht werden.
ARBEITNEHMER-INNEN
ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND KONTAKTE
Informationen der Arbeiterkammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes für ArbeitnehmerInnen rund um Job und Corona
AMS: Informationen zur Meldung einer Arbeitslosigkeit, Schulungen, Terminen beim AMS uvm.
Hotline zu arbeitsrechtlichen Fragen
Tel: 0800 22 12 00 80 (Mo – Fr ab 09:00 Uhr)
Kontakte der Arbeiterkammer Tirol zu den Themen:
Arbeitsrecht
Tel: 0800 22 55 22 -1414
Konsumentenschutz
Tel 0800 22 55 22 -1818
Wohnrecht
Tel 0800 22 55 22 – 1717
Sozialrecht
Tel: 0800 22 55 22 -1616
Jugend und Lehre
Tel: 0800 22 55 22 – 1566
Steuer und Einkommen
Tel: 0800 22 55 22 – 1466
Schule, Stipendien & Bildung
Tel: 0800 22 55 22 – 1515
KURZARBEIT
Von Kurzarbeit (KUA) spricht man, wenn in einem Betrieb die Arbeitszeit zeitlich begrenzt herabgesetzt wird. Die Kurzarbeit dient zur Überbrückung von wirtschaftlichen (nicht saisonbedingten) Störungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und soll die Beschäftigten im Betrieb halten. Kündigungen sollen vermieden werden.
AK und ÖGB: Job und Corona - Kurzarbeit
AK Tirol: Informationen zum neuen Kurzarbeitsmodell
AMS: Informationen zur Kurzarbeit
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR ARBEITNEHMER-INNEN
ArbeitnehmerInnenfonds Land Tirol
Finanzielle Unterstützung einkommensschwacher ArbeitnehmerInnen und ihrer Familien, die auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Einkommensverluste erleiden.
Land Tirol: Covid-ArbeitnehmerInnenfonds
Richtlinie zum COVID-ArbeitnehmerInnenfonds (pdf)
Antragsformular zum COVID-ArbeitnehmerInnenfonds (pdf)
Verdienstentgangsentschädigung nach dem Epidemiegesetz
Zuerkennung einer Vergütung gem. § 32 Epidemiegesetz
siehe Informationen zur Verdienstentschädigung für Wirtschaftstreibende
FAMILIEN / GESELLSCHAFT / SOZIALES
HÄRTEFALLFONDS
Corona-Familienhärteausgleich – Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend
Unterstützung für Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
BMAFJ: Corona-Familienhärteausgleich
Informationen zum Corona-Familienhärteausgleich (pdf)
Richtlinien zum Corona-Familienhärteausgleich (pdf)
Antragsformular zum Corona-Familienhärteausgleich (pdf)
Corona-Härtefonds für Studierende
Unterstützungsangebot der Österreichischen HochschülerInnenschaft, um Studierenden, die durch die Auswirkungen der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage gekommen sind, einmalig finanziell unter die Arme zu greifen.
ÖH: FAQ zum Härtefonds für Studierende
Tiroler Mindestsicherung
Hilfe in Notlagen, dh wenn die Grundbedürfnisse (Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversorgung) nicht aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt werden können.
Land Tirol: Soziale Absicherung
Tiroler Hilfswerk
Überbrückungshilfe für den Lebensunterhalt; Unterstützung bei Nachforderung von Betriebskosten, Strom- und Heizkosten; Heizkostenzuschüsse.
Land Tirol: Soziale Absicherung/Tiroler Hilfswerk
Netzwerk Tirol hilft
Unbürokratische Hilfe für TirolerInnen von TirolerInnen
Land Tirol: Netzwerk Tirol hilft
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR FAMILIEN MIT SCHULPFLICHTIGEN KINDERN
Tiroler Digi-Scheck / e-learning
Förderung digitaler Endgeräte zur Ermöglichung von E-Learning.
Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds
Kostenersatz beim Ausfall von Schulveranstaltungen, sofern nicht das Pauschalreisegesetz anwendbar ist.
OeAD: COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds
WEITERE HILFESTELLUNGEN
Stundung von Wohnbauförderungskrediten
Stundung von Rückzahlungsraten ohne Verzugszinsen für die Dauer der außerordentlichen Wirtschaftlichen Belastung
Beantragung: Übersendung der aktuellen Einkommensnachweise (beispielsweise Bestätigung des AMS) per Mail an die Abteilung Wohnbauförderung:
Stromkostenzuschuss TIWAG/Netzwerk Tirol Hilft
Unterstützung von Härtefällen bei KundInnen mit Standardverträgen mit einem einmaligen Stromkostenzuschuss.
Stromkostenzuschuss IKB
Einmaliger Zuschuss auf die Stromrechnung für Härtefälle
IKB: Stromkostenzuschuss COVID-19
Befreiung/Zuschuss Rundfunkgebühren, Fernsprechentgelt, Ökostrompauschale
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit (auch verursacht durch COVID-19) kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren und der Ökostrompauschale beantragt werden. Eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ist möglich.
Stundung für private Kreditnehmer
Private Kreditnehmer, die ihren Kredit vor dem 15. März 2020 aufgenommen haben und aufgrund der Corona-Krise gravierende Einkommenseinbußen verzeichnen, können in Absprache mit dem Kreditgeber die Kreditraten zwischen 01.04.2020 und 30.06.2020 stunden.
Finanzmarktaufsicht: Corona-FAQ
Wohnbeihilfe Land Tirol
Monatlicher Zuschuss in der Höhe der Differenz aus anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand. Online-Antrag möglich.
Mietzins- und Annuitätenbeihilfe Land Tirol und Gemeinde
Monatlicher Mietzuschuss. Online-Antrag möglich.
Land Tirol: Mietzins- und Annuitätenbeihilfe