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 Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige von Demenzkranken (bei Bundespflegegeldbezug) 

 Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige von Demenzkranken (bei Bundespflegegeldbezug) 

Pflegeförderung bei Demenz

Dieses Pilotprojekt wird vom Sozialministerium angeboten und vom Bundessozialamt durchgeführt. Es bietet finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige von demenziell erkrankten PflegegeldbezieherInnen ab der Pflegegeldstufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz und einer Verhinderung an der Pflege von mindestens 4 Tagen.

Die monatliche Netto-Einkommensgrenze für die/den AntragstellerIn beträgt:

  • bei Pflegegeld der Stufe 1-5: EUR 2.000,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 6-7: EUR 2.500,-

Die Einkommensgrenze erhöht sich je unter-haltsberechtigten Angehörigen um EUR 400,-, bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung um EUR 600,-.

Maximale Höhe der jährlichen Zuwendung

  • bei Pflegegeld der Stufe 1-3: EUR 1.200,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 4: EUR 1.400,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 5: EUR 1.600,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 6: EUR 2.000,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 7: EUR 2.200,- (Stand Juli 2008)

Feststellung durch Fachpersonal

Als Nachweis über das Vorliegen einer demenziellen Erkrankung gilt die Bestätigung der Behandlung der/des Betroffenen (Befundbericht) durch

  • eine neurologische oder psychiatrische Fachabteilung eines Krankenhauses
  • eine gerontopsychiatrische Tagesklinik bzw. Ambulanz
  • ein gerontopsychiatrisches Zentrum
  • eine/n FachärztIn für Psychiatrie und/oder Neurologie

Antragstellung

Der Antrag auf Unterstützung ist an das Bundessozialamt, Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck zu richten.
Anträge erhalten Sie auch im Sozial- und Gesundheitssprengel Telfs u. Umg.!

Ansprechpartner

Sozial- und Gesundheitssprengel Telfs und Umgebung
Kirchstraße 12
6410 Telfs

(gegenüber vom Hauptbüro)

Michaela Burger-Simmerl

Verwaltung, Dipl.Psychosoziale Beraterin

Telefon: 05262 65479 20

E-Mail: sprengel@sozialsprengel-telfs.at

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