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Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige von Bundespflegegeldbeziehern

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige von Bundespflegegeldbeziehern

Entlastung für pflegende Angehörige

  • Sie pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 4-7 nach dem Bundespflegegeldgesetz?
  • Sie sind wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert, diese Pflege selbst zu erbringen?

In diesem Fall bietet das Bundessozialamt finanzielle Unterstützung an, damit Sie sich durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen können, wenn sie z.B. in Urlaub fahren möchten oder auch selbst einen Krankenhausaufenthalt antreten müssen.

Höhe der finanziellen Unterstützung

  • bei Pflegegeld der Stufe 4: EUR 1.400,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 5: EUR 1.600,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 6: EUR 2.000,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 7: EUR 2.200,- (Stand Juli 2008)

Diese Beträge beziehen sich auf die Höchstzuwendung von 4 Wochen pro Kalenderjahr. Wird die Ersatzpflegekraft kürzer in Anspruch genommen, verringert sich die Unterstützung.

Förderbar ist nur eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche, nur nachgewiesene Kosten können berücksichtigt werden (dies kann aber auch durch eine schriftliche Bestätigung z.B. durch die Enkelin, die für den entsprechenden Zeitraum die Pflege übernimmt, geschehen.)

Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch.

Einkommensgrenzen

Das monatliche Netto-Gesamteinkommen des pflegenden Angehörigen darf folgende Beträge nicht übersteigen:

  • EUR 2.000,- bei Pflegegeldstufe 4-5
  • EUR 2.500,- bei Pflegegeldstufe 6-7

Die Einkommensgrenze erhöht sich je unterhaltsberechtigten Angehörigen um EUR 400,-, bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung um EUR 600,-.

Nicht angerechnet werden z.B. Familien- und Studienbeihilfen, Sonderzahlungen oder Leistungen nach den Sozialhilfegesetzen der Länder.

Antragstellung

Der Antrag für die “Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger nach dem Bundespflegegeldgesetz” ist zu stellen an das Bundessozialamt, Herzog-Friedrich-Straße 3, 6020 Innsbruck

Anträge erhalten Sie auch im Sozialsprengel!

Ansprechpartner

Sozial- und Gesundheitssprengel Telfs und Umgebung
Kirchstraße 12
6410 Telfs

Michaela Burger-Simmerl
Verwaltung, Dipl.Psychosoziale Beraterin
Tel.: 05262 65479 20
Mobil: 0676 830386001
Mail: sprengel@sozialsprengel-telfs.at

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